LEISTUNGSFÄHIGKEITSÜBERPRÜFUNG

Der gewerbliche Luftfahrtbereich teilt sich in den Linienbetrieb (Beförderung von Personen und/oder Fracht mit festen Abflugzeiten) und in die Bedarfsluftfahrt (Beförderung von Personen und/oder Fracht auf Bedarf, somit ohne feste Abflugzeiten). Zur Ausübung beider bedarf es sowohl nach europäischen als auch nationalen Regeln eine behördliche Genehmigung, das sogenannte Air Operator Certificate („AOC“).


Das AOC dokumentiert die Einhaltung von detaillierten Vorschriften in Bezug auf die technische Überwachung der Luftfahrzeuge, die Tätigkeit der Piloten und des sonstigen Personals sowie der finanziellen Bedingungen des Luftfahrtunternehmens entsprechend EU-Verordnung 1008/2008. Diese finanzielle Leistungsfähigkeit muss bei Antrag und dann jährlich nachgewiesen werden und wird in Österreich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geprüft.

Dabei sind Jahresabschlüsse, ein Geschäftsplan bzw. Strategiekonzept sowie Plan-Gewinn/Verlustrechnung, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow und Plan-Liquidität für die kommenden Wirtschaftsjahre vorzulegen. CENTURION unterstützt bei der Erstellung und Aktualisierung der geforderten Unterlagen sowie im Verfahren der Vorlage und Genehmigung durch das Bundesministerium.

Auch zur Erlangung bzw. Aufrechterhaltung einer Beförderungsbewilligung gem. § 102 Z1 Luftfahrtgesetz (LFG) muss der Antragsteller entsprechende Unterlagen vorweisen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen zu können. Dazu zählen neben den Jahresabschlüssen und dem Business Plan auch eine Aufstellung sämtlicher absehbarer fixen und variablen Kosten, sowie eine Bescheinigung, dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen. Auch hier bietet CENTURION umfassende Unterstützung bei der erstmaligen Antragstellung sowie bei den wiederkehrenden Vorlagen.

Wird die finanzielle Leistungsfähigkeit auch dadurch nachgewiesen, dass Ausstattungserklärungen (zB Patronatserklärungen) vorgelegt werden, erweitert sich die Glaubhaftmachung der Erfüllung der finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Patron/Gesellschafter. Auch dieser hat entsprechende Unterlagen vorzulegen - CENTURION unterstützt in diesem Fall von der Ausgestaltung der Ausstattungserklärung bis zum Nachweis beim Bundesministerium.

CENTURION News

Entwurf einer überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie in Europa

Die Europäische Kommission hat mit Entwurf vom 14.7.2021 eine gänzliche Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgelegt,
welche auch umfangreiche Änderungen in der Besteuerung des Flugtreibstoffes vorsieht.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in Sachen Freischein - Mineralölsteuerbefreiung

Neue Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zur Ausstellung eines Freischeins bei Flügen des Luftfahrzeugeigentümers.

 

Geänderte Flugabgabe ab 1. September 2020

Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch das Flugabgabegesetz novelliert.

Mineralölsteuerbefreiung für Airtaxi-Betrieb, Freischeinerteilung

Unserer Kanzlei ist es gelungen, am 14.03.2019 eine richtungsweisende Erkenntnis beim Bundesfinanzgericht zu erreichen, wonach – entgegen der bisherigen Praxis und Rechtsansicht der Finanzverwaltung – ein Freischein inkl. Betankungsschein auch dann ausgestellt werden muss, wenn das Luftfahrzeug im Wesentlichen den Eigentümer des Luftfahrzeuges gewerblich befördert und an diesen der Flugtransport auch fremdüblich verrechnet wird.

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