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Newsartikel

Änderungen Corona Hilfspaket, Fixkostenzuschuss II

Zu den von der Bundesregierung bzw. Herrn Mag. Blümel am Wochenende bekannt gegebenen Corona-Maßnahmen dürfen wir vorweg – also vor Beschlussfassung im Nationalrat und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – folgende aktuelle Informationen übermitteln:

  • Verlängerung des begünstigten Umsatzsteuersatzes bis 31.12.2021:

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % für Gastronomie, Hotellerie und Kultur, der derzeit zum 31.12.2020 auslaufen würde, wird bis 31.12.2021 verlängert. Der Umfang der Umsätze, die mit begünstigten Steuersatz zu versteuern sind, bleibt unverändert.

  • Automatische Verlängerung der Stundungen beim Finanzamt

Die derzeit bis 15.1.2021 automatisch verlängerten Stundungen beim Finanzamt werden automatisiert bis 31.3.2021 verlängert. Wie schon im September 2020 wird hierfür kein gesonderter Antrag erforderlich sein.

  • Verlängerung der Ausnahmeregelung für Kurzarbeit und Homeoffice:

Die bisher gewährten Begünstigungen für Kurzarbeit bzw. Homeoffice, also etwa die Weitergeltung des Pendlerpauschales, sowie die steuerliche Begünstigung für Erschwernis- oder Gefahrenzulagen, werden bis 31.3.2021 verlängert.

Auch die für in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmer vorgesehene Erhöhung des Jahressechstels um 15 % (damit bleibt auch bei verringerter Kurzarbeitsbezügen das Jahressechstel für 13. und 14. Gehalt in gleicher Höhe aufrecht) wird auf das gesamte Kalenderjahr 2021 erstreckt.

  • Wegfall der Umsatzsteuer für Corona-Test und Impfungen:

Tests für COVID-19-Fälle, sowie auch Impfungen und die Lieferung oder die Einfuhr von COVID-19 Diagnostika bzw. Impfstoffen, soll bis 31.12.2022 steuerfrei, also ohne Umsatzsteuer möglich werden.

  • Erweiterung des Fixkostenzuschusses II auf EUR 3 Mio.:

Mit heutigem Tag kann der Fixkostenzuschuss II über Finanzonline beantragt werden.

Aufgrund einer Presseaussendung der EU-Kommission wurde dieses Hilfsprogramm von der EU mit einem Maximalbetrag von EUR 3 Mio. pro Betrieb (bzw. Antragsteller) genehmigt. Derzeit lässt das Finanzonline-System für den Fixkostenzuschuss II. nur maximal EUR 800.000,00 als Beantragung zu. Eine Überarbeitung des Programmes wird allerdings demnächst durchgeführt.



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