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Newsartikel

Ausblick auf die erwartete Steuerreform

Familienbonus+

Als generelle Entlastung wurde ja bereits der Familienbonus+ und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, sowie auch die Umsatzsteuer im Tourismus (Rückführung von 13- auf 10-%-igen Steuersatz) beschlossen. Sektionschef Mayr berichtete bei einer Informationsveranstaltung der KSW über die Schwierigkeiten in der EDV-mäßigen Berücksichtigung, da seit Einführung des Familienbonus+ die Kinderbetreuungskosten ab 2019 nicht mehr Berücksichtigung finden, aber die diesbezüglichen Freibetragsbescheide für das Jahr 2019 und Folgejahre EDV-mäßig nicht widerrufen worden sind. Daher wird es für 2019 im laufenden Lohnsteuerverfahren eine Doppel-Berücksichtigung geben (Kinderbetreuungskosten aus den Vorjahresveranlagungen würden über den Freibetragsbescheid weiterlaufen; der Familienbonus würde aber neu berücksichtigt werden). Dies wird natürlich bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2019 zu einer Nachzahlung führen, man bemüht sich aber derzeit EDV-mäßig diese Freibetragsbescheide zu korrigieren.

Digital Service Tax

Im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsministerrates (ECOFIN) der EU wurde von Österreich vorgeschlagen, im zweiten Halbjahr 2018 eine „Digital Service Tax“ einzuführen. Hierbei sollte die „Digital-Economy“, also im Wesentlichen von Facebook bis Netflix, besteuert werden, des Weiteren die sogenannte „Sharing-Economy“, also etwa Airbnb und letztlich auch der sogenannte „Sale-of-User-Data“, also der Verkauf von Kundendaten erfasst werden. Der Vorschlag Österreichs war, eine Art Umsatzbesteuerung in der Höhe von 3 % des Umsatzes (natürlich nur der in Österreich anfallende Umsätze) einzuheben und sollte diese Digital Service Tax europaweit eingeführt werden. Über diesen Vorschlag ist derzeit noch nicht in der EU abgestimmt worden. E es ist allerdings damit zu rechnen, dass beim ECOFIN im März 2019 dieser Vorschlag europaweit nicht akzeptiert wird, sodass seitens des BMFs ein Alleingang in Österreich geplant ist. So wurde zum Beispiel in Österreich überlegt, die derzeit bestehende Werbeabgabe (5 % des Erlöses vor MwSt) mit 3 % auf digitale Umsätze aus dem Ausland zu erweitern; aus Gleichheitsgründen, müsste aber dann wohl auch für die inländische Werbeabgabe eine Verringerung von 5 % auf 3 % vorgenommen werden. FAZIT: Digital Service Tax europaweit unwahrscheinlich, österreichweit möglicherweise

Plan für 2020

Im Jahr 2020 soll ein neues Einkommensteuergesetz erlassen werden, als Entlastung ist eine Krankenversicherungsbeitragssenkung angedacht. Des Weiteren wird derzeit überlegt, die Werbungskostenpauschale zu erhöhen (die Höhe wird derzeit noch diskutiert). Aus statistischen Erhebungen weiß man allerdings, dass zB bei Verdoppelung der Werbungskostenpauschale ungefähr 60.000 Arbeitnehmerveranlagungen wegfallen würden und daher eine erhebliche Arbeitserleichterung auf Seiten der Finanzbehörde die Folge wäre. Erhöhung bzw. Neueinführung von Einkommensteuer-Pauschalierungen Es wird aktuell diskutiert, ob eine Werbungs- bzw. Betriebsausgabenpauschalierung in sehr genereller Weise eingeführt wird; seitens der Wirtschaftskammer Wien, wurde etwa vorgeschlagen, für Dienstleistungsbetriebe 30 % des Umsatzes, für Produktionsbetriebe 50 % des Umsatzes und für Handelsbetriebe 70 % des Umsatzes als Betriebsausgabenpauschalierung bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze einzuführen. Dies würde für diese Unternehmer bedeuten, dass nur mehr der Umsatz aufgezeichnet werden müsste und alle Ausgaben durch die Pauschalierung erledigt wären.

Neufestsetzung der NoVA

Ab 2020 wird auf Grund EU-weiter Regeln die Messung der Abgaswerte neu definiert. Dies würde zu einer entsprechenden höheren NoVA führen, sodass überlegt wird, hier eine neue Bemessungsgrundlage für die NoVA zu erlassen.

Mehrwertsteuerermäßigung für E-Books und elektr. Zeitungen und Zeitschriften

Bereits fix ist der Plan, die Umsatzsteuer für E-Books und sonstige elektronische Zeitungen und Zeitschriften auch dem reduzierten 10-protenzigen Umsatzsteuersatz zu unterwerfen.



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