CENTURION informiert: Entlastungspaket 2022
Anlässlich der Pressekonferenz unserer Bundesregierung vom 14.06.2022, in welcher das Entlastungspaket vorgestellt wurde, wollen wir Sie umgehend über die wichtigsten Entlastungen informieren.
Kalte Progression
Die kalte Progression soll für fast alle (ausgenommen der Höchststeuersatz in der Einkommensteuer über 1Mio Einkommen) Steuerstufen abgeschafft werden. Dies führt dazu, dass eine „heimlich schleichende Steuererhöhung“ gestoppt wird. Umgesetzt werden soll dies ab 1. Jänner 2023. Zusätzlich sollen gewisse steuerliche Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Pensionistenabsetzbetrag sowie diverse Sozialleistungen wie etwa die Familienbeihilfe oder das Krankengeld an die Entwicklung der Inflation angepasst werden.
Klimabonus
Anstelle einer Staffelung des Klimabonus wird dieser für die gesamte Bevölkerung vereinheitlicht und auf EUR 250 pro Person angehoben, zusätzlich wird es eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 250 geben (Teuerungsausgleich). Kinder bekommen die Hälfte. Vulnerable Gruppen sollen zusätzlich EUR 300 bekommen. Eine Auszahlung soll ab Oktober erfolgen.
Familienbeihilfe und Familienbonus
Bereits im August soll eine Zusatzzahlung von EUR 180 pro Kind an Familien ausbezahlt werden. Außerdem wird die Reform des Familienbonus vorgezogen und der Familienbonus wird bereits in 2022 auf EUR 2.000 pro Kind erhöht. Auch die Erhöhung des Kindermehrbetrags wird vorgezogen und auf EUR 550 erhöht. Zusätzlich soll es einen „Teuerungsabsetzbetrag“ in Höhe von EUR 500 geben, welcher bei Erwerbstätigen und Pensionist:innen mit geringem Einkommen angesetzt werden kann.
Wirtschaft
Betriebe, welche in der Produktion deutlich mehr Strom benötigen, sollen hier entlastet werden. Ebenso sollen Betriebe entlastet werden, die mit erhöhten Energiekosten zu kämpfen haben. Eine konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen ist noch nicht bekannt.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr CENTURION Team jederzeit gerne zur Verfügung.