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Newsartikel

Covid-19 Änderungen

COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen, Verlängerung der steuerlichen Stundungsmaßnahmen, div. COVID-Begünstigungen werden erstreckt, Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für Schutzmasken, Gemeindehilfspaket und Sozialversicherungs-Änderungen.

COVID-19 Änderungen

  1. COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (ACHTUNG Ende der Antragsfrist 28.2.2021!):

Die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmer (7 % bzw. 14 %) wurde insoweit verändert, als der Durchführungszeitraum, also die Fertigstellung des geförderten Investitionsprojektes nunmehr auf den 28. Februar 2023 verlängert wurde, bei Investitionen über EUR 20 Mio. wurde dies auf den 28. Februar 2025 verlängert.

Zu beachten ist, dass die Antragsfrist nach wie vor der 28. Februar 2021 ist, d.h. es muss jedenfalls der diesbezügliche Antrag auf elektronischem Wege beim AWS eingebracht werden. (unerstreckbare Frist, somit Ende Februar 2021).

  1. Verlängerung der steuerlichen Stundungsmaßnahmen:

Es ist beabsichtigt, die steuerlichen Stundungsmaßnahmen, die an sich bis 31. März 2021 laufen sollten, mit Beschluss des Nationalrates vom heutigen Tag, auf den 30. Juni 2021 zu erstrecken. Stundungen werden somit automatisch auf diesen Stichtag verlängert.

  1. Diverse COVID-Begünstigungen werden auch wie folgt erstreckt:

Werbungskostenpauschale für Vertreter bleibt anwendbar, auch wenn aufgrund der COVID-Krise nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht wird. Die Pendlerpauschale bleiben weiterhin gültig und zwar vorläufig bis Ende Juni 2021, auch wenn die diesbezüglichen Reisebewegungen zum Arbeitsort nicht durchgeführt werden, ebenfalls bleiben die Zuschläge und Zulagen wie vor der COVID-Krise weiterhin gültig. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer bleiben weiterhin steuerfrei, auch wenn die notwendigen Einsatztage wegen COVID-19 nicht erreicht werden.

Weiters bleibt auch weiterhin der Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei Homeoffice-Tätigkeiten aufrecht.

  1. Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für Schutzmasken:

Die Umsatzsteuer für die Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb von Schutzmasken zwischen 23.1.2021 und 30.6.2021 werden mit Mehrwertsteuer Null, also ohne Mehrwertsteuer verkauft.

  1. Gemeindehilfspaket und Sozialversicherungs-Änderungen:

Des Weiteren wurde ein Gemeindehilfspaket sowie diverse Sozialversicherungs-Änderungen beschlossen, wobei im Sozialversicherungsbereich die bisherige abschlagsfreie Frühpension („Hacklerregelung“) mit einem neuen System, nämlich dem „Frühstarterbonus“ ab 2022 ersetzt worden ist.



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