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Newsartikel

COVID 19 Ratenzahlungsmodell

Die Covid-19 Pandemie hat sich auf die Liquidität vieler Unternehmer nachteilig ausgewirkt. Am 30. Juni 2021 werden sowohl die Abgabenrückstände beim Finanzamt als auch die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung fällig, die zwischen 15. März 2020 und 30. Juni 2021 gestundet wurden.

Finanzamtszahlungen

Ab 1. Juli 2021 gibt es in der Finanzverwaltung ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell zur Begleichung der Covid-19-bedingten Rückstände: die Abgabenrückstände können in zwei Phasen von bis zu 36 Monaten zurückbezahlt werden:

• Phase 1 läuft insgesamt 15 Monate bis zum 30. September 2022
• Phase 2 läuft insgesamt weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024

Der gesamte Rückstand kann entweder in der Phase 1 bis zum 30. September 2022, also innerhalb von 15 Monaten entrichtet werden, oder verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten. Am Ende der Phase 1 müssen zumindest 40% des Rückstandes entrichtet werden. Künftig neu entstehende Abgabenschulden (also nach 30. Juni 2021) sind zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Im Rahmen des Covid-19 Ratenzahlungsmodells gibt es eine flexible Eingangsphase, die „Safety-Car“ Phase. Für die Monate Juli, August und September 2021 sind jeweils zumindest 1% (bei Liquiditätsproblemen im Sommer jeweils nur 0,5%) des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30. Juni 2021 als Monatsrate zu bezahlen.

Die Stundungszinsen betragen ab dem 1. Juli 2021 2% über dem Basiszinssatz, d.h. derzeit 1,38% p.a. Bei Terminverlust können Einbringungsmaßnahmen durch die Finanzverwaltung gesetzt werden. Vor Eintritt des Terminverlusts kann einmalig eine Neuverteilung der Raten beantragt werden.

Das Covid-19 Ratenzahlungsmodell kann ab dem 10. Juni bis zum 30. Juni 2021 über FinanzOnline beantragt werden. Die Phase 2 kann bis Ende August 2022 beantragt werden.


Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

Die Beantragung der Ratenzahlungen erfolgt individuell bei der ÖGK bzw. BVAEB. Anträge können seit 1. Juni 2021 über WEBEKU eingereicht werden. Laufende Beiträge für Beitragszeiträume ab Juni 2021 sind wieder zu üblichen Fristen zu begleichen.



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