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Newsartikel

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: „DSGVO“) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Dadurch werden die Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz von personenbezogenen Daten neu geregelt. Die Einhaltung dieser neuen Bestimmungen und die ausschließlich zweckgebundene Nutzung der von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ist für uns selbstverständlich.

Wir unterliegen mit unseren Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsleistungen den strengen standesrechtlichen Regelungen und Pflichten des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes („WTBG“), dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes („APAG“) und den von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer („KSW“) erlassenen Verordnungen. Damit sind wir verpflichtet, unsere berufseinschlägigen Dienstleistungen stets unabhängig und eigenverantwortlich zu erbringen. Gerade diese Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit führt dazu, dass wir bei der mit unserer standesrechtlichen Tätigkeit verbundenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht auch nach Meinung der KSW in der Regel als selbständig „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO zu qualifizieren sind. Damit liegt bei unseren wirtschaftstreuhänderischen Dienstleistungen, wie beispielsweise Jahresabschlussprüfung, Steuerberatung, Übernahme der Personalverrechnung oder Buchhaltung/Bilanzbuchhaltung kein „Auftragsverarbeiterverhältnis“ und auch keine „gemeinsame Verantwortung“ vor. Im Rahmen unserer standesrechtlichen Aufgaben sind wir bereits aus der eigenen Verantwortung heraus zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Regelungen und aller Vorgaben der DSGVO verpflichtet. Zu diesem Zweck treffen wir umfassende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz aller personenbezogenen Daten vor rechtswidrigem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation dienen. Aufgrund unserer eigenständigen Rolle als „Verantwortlicher“ ist es bei diesen Dienstleistungen nicht erforderlich, eine gesonderte „Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung“ oder „Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung“ abzuschließen.

Ungeachtet der datenschutzrechtlichen Regelungen besteht auch weiterhin unsere gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, weshalb wir sämtliche uns anvertraute Angelegenheiten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, aber auch persönliche Umstände, die uns bei der Durchführung erteilter Aufträge oder in Ausübung unseres Berufes bekanntgeworden sind, stets vertraulich behandeln. Bitte beachten Sie, dass die Informationspflicht gemäß Artikel 14 Abs. 5 DSGVO gegenüber betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten wir im Rahmen unserer standesrechtlichen Tätigkeit für unsere Kunden nicht bei den betroffenen Personen selbst erheben, nicht anzuwenden ist. Auch das Recht von betroffenen Personen auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ist insoweit eingeschränkt, als dies die entgegenstehenden Rechte und Freiheiten unserer Kunden oder Dritter beeinträchtigen würde. Soweit Sie uns daher im Rahmen eines Auftrages (wie z.B. im Rahmen der Personalverrechnung oder in der Jahresabschlussprüfung) Daten von Dritten übermitteln, ersuchen wir Sie, die Betroffenen selbst über diesen Umstand zu informieren. Bitte finden Sie auf unserer Homepage unter Transparenz unsere Datenschutzerklärung,  die beschreibt, wie unsere Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die geänderten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) hinweisen.



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