Last-Minute-Steuertipp zum investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Bei rechtzeitiger Investition in bestimmte körperliche abnutzbare Anlagegüter und/oder in begünstigte Wertpapiere kann man als Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer einen bestimmten Betrag des steuerlichen Gewinnes steuerfrei behandeln. Veräußerungsgewinne sind von der Begünstigung ausgenommen. Die Behaltefrist für die begünstigten Wirtschaftsgüter und/oder begünstigte Wertpapiere beträgt vier Jahre. Dies gilt es bei geplanter Betriebsveräußerung oder Pensionsplanung in Folgejahren zu berücksichtigen. Achtung: Wertpapiere müssen zum 31.12.2022 am Wertpapierdepot gebucht sein und dort mindestens vier volle Jahre, taggenau berechnet, verbleiben.
Der Gewinnfreibetrag beträgt:
- 15,0 % bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 („Grundfreibetrag“)
- 13,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 30.000 und EUR 175.000
- 7,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 175.000 und EUR 350.000
- 4,5 % für den Gewinnteil zwischen EUR 350.000 und EUR 580.000
Somit ergibt sich in 2022 ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 45.950, bei 50%iger Progression bedeutet dies eine maximale Steuerersparnis von EUR 22.975.
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 kann der 15%ige „Grundfreibetrag“ ohne Investitionen geltend gemacht werden, und zwar auch zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale. Achtung: Der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von EUR 30.000 steht bei Inanspruchnahme der Pauschalierung nicht zu.