Neuerungen Härtefallfonds (27.5.2020)
- Der Beobachtungszeitraum wird von 3 auf 6 Monate erweitert, dh. es kann nunmehr für 6 Monate Unterstützung gewährt werden. Diese 6 Monate sind derzeit aus einem erweiterten Beobachtungszeitraum von 9 Monaten, nämlich zwischen 16.3.2020 und 15.12.2020 auszuwählen. Empfehlenswert ist es, jene Monate auszuwählen, die den größten Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 ausweisen.
- Weiters wird nun ein sogenannter „Comeback-Bonus“ ausbezahlt, der ebenfalls EUR 500,00 pro Monat ausmacht, so dass nunmehr maximal EUR 3.000,00 (für 6 Monate) pro Antragsteller ausgezahlt werden können.
Die maximale Förderung beträgt somit EUR 12.000,00 zuzüglich des maximalen „Comeback-Bonus“ von EUR 3.000,00. - Pro Beobachtungszeitraum können maximal EUR 2.000,00 plus EUR 500,00, insgesamt somit EUR 2.500,00 ausbezahlt werden.
- Die Mindestauszahlung beträgt aktuell pro Monat (inkl. „Comeback-Bonus“) EUR 1.000,00 gegenüber EUR 500,00 bisher. Die erhöhte Mindestauszahlung wird bei allen bereits eingereichten Anträge automatisch berücksichtigt bzw. sofern schon eine Auszahlung erfolgt ist, automatisch nachgezahlt.
- Alle übrigen Voraussetzungen über die Einreichung, Berechnung des Nettoeinkommens und der Umsatzrentabilität, bleiben unverändert. Auch die Abwicklung erfolgt weiterhin über die WKO.