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Newsartikel

Neustartbonus

Arbeitsministerin Christine Aschbacher hat in der Pressekonferenz am 27.5.2020 die Einführung eines „Neustart-Bonus“ vorgestellt.

Dieser soll vom Arbeitsmarktservice an neu eingestellte Teilzeitbeschäftigte Personen ausbezahlt werden, die vor ihrer Arbeitslosigkeit vollbeschäftigt waren. Wenn nunmehr eine Teilzeitbeschäftigung mit zumindest 20 Wochenstunden angenommen wird, so unterstützt zukünftig das AMS bis zu 80 % des Nettolohnes vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Die Unterstützung soll für maximal 28 Wochen möglich sein und ab 15.6.2020 beginnen.

Die Details sind derzeit noch nicht bekannt, wir werden darüber weiter berichten.



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