Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.
Mit Wirksamkeit ab 27.7.2022 gelten nun neu folgende Zinssätze:
Basiszinssatz |
-0,12 % |
Stundungszinsen |
1,88 % |
Aussetzungszinsen |
1,88 % |
Anspruchzinsen |
1,88 % |
Beschwerdezinsen |
1,88 % |
Umsatzsteuerzinsen |
1,88 % |