UNTERNEHMENSBEWERTUNG

Es gibt zahlreiche Gründe und Anlässe, die eine Unternehmensbewertung notwendig machen. Einer der Hauptgründe sowohl bei kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) als auch bei Konzernen ist der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder einzelnen Geschäftsbereichen.

Wir arbeiten nach den für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschlägigen Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmungsbewertungen (KFS/BW 1). Danach kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren wie

  • Discounted Cash-Flow-Verfahren (WACC, APV)
  • Ertragswertverfahren
  • Substanzwertverfahren oder
  • Mischformen der erwähnten Verfahren

zum Einsatz.

Entscheidend für eine zuverlässige Bewertung ist es, die Marktstellung des betreffenden Unternehmens im Abgleich mit relevanten Kennzahlen zu ermitteln sowie die Struktur und die Entwicklungsperspektiven des relevanten Marktumfeldes einzubeziehen.

Unser Bewertungsteam besteht aus Spezialisten mit fundierten Kenntnissen der komplexen Bewertungstheorien, mit Erfahrungen in der Erstellung und Prüfung von integrierten Planungsrechnungen sowie mit profundem steuerlichen Wissen.

Die Spezialisten bei CENTURION stehen Ihnen bei Bewertungsfragestellungen gerne zur Verfügung.

Gutachterliche Bewertung

Unabhängig ob Sie einen Erwerb, eine Veräußerung oder eine Anteilübertretung im Gesellschafterkreis anstreben, die Frage nach einem fairen Wert oder Mindest-/Maximalpreis ist von entscheidender Bedeutung. Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um Wert von Vermögen. Dabei können wir entweder in der Funktion eines neutralen Gutachters, eines Beraters einer Partei oder eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig werden.

Finanzmodellierung

Die Planung der finanziellen Überschüsse stellt ein zentrales Element jeder Unternehmensbewertung dar. Sie erfordert eine umfangreiche Informationsbeschaffung und darauf aufbauende vergangenheits-, stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalysen und ist durch Plausibilitätsüberlegungen hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Widerspruchsfreiheit zu überprüfen. Die finanziellen Überschüsse basieren grundsätzlich auf einer möglichst umfassenden von der Unternehmensleitung erstellten integrierten Planungsrechnung, die ihre Zusammenfassung in Plan-Bilanzen, Plan- Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzplänen findet.

Sofern von der Unternehmensleitung eine für Zwecke der Unternehmensbewertung geeignete Unternehmensplanung nicht zur Verfügung steht, können wir als Gutachter auf Basis der Vergangenheitsanalyse, der von ihm hierbei festgestellten Entwicklungslinien und der übrigen verfügbaren Informationen eine Planung der finanziellen Überschüsse erstellen.

Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen

Kennzeichen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sind insbesondere ein begrenzter Eignerkreis, Eigner mit geschäftsführender Funktion, Mitarbeit von Familienmitgliedern des Eigners (der Eigner) im Unternehmen, keine eindeutige Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, wenige Geschäftsbereiche, einfaches Rechnungswesen und einfache interne Kontrollen.

Bei diesen Unternehmen resultieren daher Risiken insbesondere aus der Abhängigkeit von nur wenigen Produkten, Dienstleistungen oder Kunden, einer fehlenden bzw nicht dokumentierten Unternehmensplanung, einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung und eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten. Auf Grund dieser spezifischen Faktoren benötigt die Bewertung von KMU´s besonderes Know-How.

Unsere Spezialisten haben Erfahrungen in unterschiedlichsten Unternehmensgrößen und Branchen und stehen Ihnen bei Fragestellungen gerne zur Verfügung.

Ausgewählte Leistungen

Nachfolgend ein Auszug unserer Leistungen im Bereich der Unternehmensbewertung:

  • Gutachtliche Bewertung
  • Finanzplanung und -analyse
  • Fairness Opinion
  • Purchase Price Allocation
  • Impairment-Test

CENTURION News und Aktuelles

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Das ursprünglich bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell wurde im Rahmen der Phase 6 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Die ab 1. Juli 2022 gültige Kurzarbeitsrichtlinie sieht dabei Änderungen im Antragsverfahren sowie bei den Vergütungszuschlägen vor.

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