KAPITALMARKTORIENTIERTE UNTERNEHMEN
Die Tätigkeit am Kapitalmarkt führt zu erhöhten Anforderungen sowohl für Unternehmen als auch Abschlussprüfer. Unsere langjährige Erfahrung als Abschlussprüfer von börsennotierten Unternehmen machen uns zu einem verlässlichen und kompetenten Partner für Ihr Unternehmen.
Vertrauen in die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen ist nicht nur für Anleger und Investoren, sondern für sämtliche Stakeholder von oberster Bedeutung. Um das Vertrauen in die Finanzberichterstattung zu stärken, wurde seitens der Europäischen Union durch die EU-VO 537/2014 die sogenannte "EU Audit Reform" auf den Weg gebracht, die spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ("Public interest entities" bzw. "PIEs") definiert. Als "PIE" zählen Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere (Aktien und Anleihen) zum Handel an einem geregelten Markt innerhalb der EU oder EWR zugelassen sind sowie Banken und Versicherungen.
Erhöhte regulatorische Anforderungen an den Abschlussprüfer
Für Abschlussprüfer von "PIEs" ist seit 2016 ein zumindest dreijähriger Zyklus von Qualitätskontrollen in Form von Inspektionen, die in Österreich durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde ("APAB") durchgeführt werden, vorgesehen. Der Abschlussprüfungsmarkt hat sich seither zweigeteilt - nämlich in Abschlussprüfer, die sich den erhöhten behördlich kontrollierten Qualitätsanforderungen stellen und folglich "PIEs" prüfen und solche, die das nicht tun.
CENTURION hat ein seitens der APAB zuletzt in 2021 geprüftes, angemessenes und wirksames Qualitätssicherungssystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der International Standards on Quality Control des IAASB sowie national einzuhaltender Standards eingerichtet. Durch unsere Teamstruktur und proaktive Aufgabenplanung stellen wir sicher, dass der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ausreichend in die Prüfung involviert ist und dass regelmäßige Abstimmungen mit dem Prüfungsteam und insbesondere mit dem Prüfungsleiter vor Ort stattfinden. Bei der Prüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen wird zudem eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung durch einen CENTURION-Partner durchgeführt und steigert somit Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit.
Herausforderung Wechsel des Abschlussprüfers
Durch die EU Audit Reform wurden Regeln geschaffen, die Abschlussprüfer und Unternehmen gleichzeitig betreffen. Neben der Beschränkung von definierten Nichtprüfungsleistungen wurde eine externe Rotationspflicht eingeführt, die zunehmend "schlagend" werden.
Erstprüfungen stellen für Unternehmen als auch Abschlussprüfer eine besondere Herausforderung dar. Die CENTURION konnte in den letzten Jahren eine Vielzahl an PIE-Mandaten von der Qualität ihrer Dienstleistungen überzeugen und daher auf große Erfahrungen bei rotationsbedingten Wechsel zurückgreifen.
Ausgewählte Leistungen
Nachfolgend ein Überblick unseres Know-hows im Bereich von kapitalmarktorientierten Unternehmen:
- Gesetzliche Abschlussprüfung von Jahresabschlussprüfungen nach UGB
- Gesetzliche Abschlussprüfung von Konzernabschlüssen nach IFRS
- Prüfung oder prüferische Durchsichten von Quartals- oder Halbjahres-Abschlüssen
- Durchführung von aktienrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Sonderprüfungen
- Prüfung- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen