Sachverständigentätigkeit

Sachverständige beschäftigen sich mit der externen, objektiven Aufnahme von Sachverhalten und erstellen darüber Privat- oder Gerichtsgutachten. Letztere sind durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zu erstellen. Die Sachverständigen der CENTURION erstellen Gutachten sowohl als Gerichts- als auch als Privatgutachter im streitigen sowie im strafrechtlichen Bereich.


Im dynamische Wirtschaftsleben kann es stets vorkommen, dass Konflikte bspw. zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern bestehen. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, unabhängige und verlässliche Experten an seiner Seite zu haben. Das CENTURION - Team unterstützt Unternehmer, Eigentümer, Gesellschafter, Privatpersonen oder auch Konzerne, bzw. wird gerne und regelmäßig nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Erfahrung, von Gerichten zu Sachverständigen bestellt.

Wir analysieren die strittige Situation, beraten Sie über Chancen und Risiken, unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen bzw. erstellen unabhängige, objektive Gutachten. Dabei arbeiten wir in intradisziplinären Teams fächerübergreifend zusammen, um Ihnen eine möglichst effiziente und qualitativ hochwertige Aufbereitung der Sachverhalte liefern zu können.

Ergebnis unserer Arbeit bildet zumeist ein Gutachten, welches komplexe Sachverhalte für Außenstehende wie Streitparteien, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Behörden verständlich macht. Im Zuge von Gerichtsverfahren erläutern die CENTURION-Experten die Gutachten und legen so die Basis für weitere Verfahrensschritte.

 

Die CENTURION verfügt über anerkannte und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in den Gebieten

  1. Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung
  2. Steuerberatung
  3. Wirtschaftsprüfung
  4. Konzernabschluss, internationale Rechnungslegung
  5. Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung
  6. Unternehmensbewertung, Unternehmensplanung

 

Das Leistungsportfolio im Bereich Privat- bzw. Gerichtsgutachten umfasst (auszugsweise):

  • Gutachten im Zuge von Unternehmensbewertungen
  • Gutachten zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
  • Gutachten bei Betriebsunterbrechungen bzw. Verdienstentgang
  • Unterhaltsgutachten
  • Gutachten zur Feststellung von Zahlungs(un)fähigkeit / Überschuldung
  • Fortführungsprognosen sowie Statuserstellungen bei Insolvenzen
  • Gutachten zu allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Gutachten zu Buchhaltung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
  • Gutachten im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten (bspw. Krida)
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