CENTURION
Sonderprüfungen
Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen
Bei gesellschaftsrechtlichen Umgründungen sowie bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Sondersachverhalten sind Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Die Berichterstattung erfolgt in einem eigenen Bericht, welcher dem Firmenbuchgericht vorzulegen ist. CENTURION ist Ihr verlässlicher Partner für die Durchführung von:
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen
- Verschmelzungsprüfungen
- Spaltungsprüfungen
- Restvermögensprüfungen
- Umwandlungsprüfungen
- Prüfungen gemäß Gesellschafterausschlussgesetz
- Prüfungen gemäß Kapitalberichtigungsgesetz
- Prüfung von Angeboten gemäß Übernahmegesetz
Aktienrechtliche Sonderprüfungen
Die Sonderprüfung (§ 130 Aktiengesetz) ist eine Kontrollmaßnahme mit dem Zweck, bestimmte Vorgänge bei der Gründung oder Geschäftsführung namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung durch Wirtschaftsprüfer, deren Objektivität besonders abgesichert ist, dahin zu untersuchen, ob die Mitglieder der Verwaltungsorgane ihre Pflichten erfüllt oder verletzt haben.
CENTURION unterstützt Sie gerne bei gebotenen Sonderprüfungen und berichtet über das Ergebnis in Form eines schriftlichen Berichts.