TRANSAKTIONSBERATUNG

Anschaffungen bzw. Veräußerungen von neuen oder gebrauchten Luftfahrzeugen sind komplexe Vorgänge, bei welchen eine Vielzahl von Sondervorschriften und Genehmigungen einzuhalten sind. CENTURION ist der Luftfahrt-Experte in Österreich und unterstützt bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Europa und den USA bei Transaktionen im Bereich der Luftfahrt.


Sowohl die private Luftfahrt als auch schwerpunktmäßig die gewerbliche Luftfahrt vertrauen bei Transkationen auf die Leistungen von CENTURION. Dazu zählt die Beratung zur Flugzeug- bzw. Helikopter-Konfiguration, die Modellauswahl, als auch die Vorabkalkulation der jährlichen Betriebskosten. CENTURION begleitet und übernimmt den Verhandlungsprozess für das ausgewählte Luftfahrzeug und arrangiert Testflüge und Inspektionen vor dem Kauf.

CENTURION ist jahrelanger und erfahrener Berater für die Finanzierung von Luftfahrzeugen. Wir arbeiten mit den wesentlichen finanzierenden Banken und Kredithäusern sowohl im Inland, in der EU als auch in der Schweiz zusammen und werden von diesen regelmäßig im Zuge von Anschaffungsvorgängen beauftragt. Somit stellen wir eine marktgerechte und bedarfsorientierte Finanzierung des Flächenflugzeuges oder Helikopters sicher.

In der Bedarfsluftfahrt (Air Taxi Geschäft) werden Luftfahrzeuge in der Regel durch einen Halter (Operator) betrieben. Die Überlassung des Eigentümers an den Operator erfolgt im Wege von Halterschaftsverträgen, wobei die Leistungen mittels „Operator-Service-Fee“ abgerechnet werden. CENTURION unterstützt bei der Auswahl eines geeigneten Halters, bei der Erstellung des Halterschaftsvertrages und der Plausibilisierung der Operator-Service-Fee.

Air Taxi Unternehmen und Eigentümer von Luftfahrzeugen unterstützt CENTURION bei der Erstellung bzw. Kontrolle von Kostenrechnungen, Kostenanalysen sowie Ertragsrechnungen im Zuge der Halterschaft, inklusive einer Überwachung und Kontrolle der Pflichten und Aufgaben des Luftfahrzeugbetreibers. Weiters bietet CENTURION Beratung zur Kostenoptimierung sowie Unterstützung im Zuge der kommerziellen Verwendung von Luftfahrzeugen.

Aus Haftungsgründen ist es üblich, Luftfahrzeuge eigentümerseitig im privaten sowie auch im gewerblichen Luftfahrtbereich in einer eigenen Gesellschaft zu besitzen. Die Rechtsformwahl bietet hierbei Gestaltungsmöglichkeiten, welche von CENTURION anlassbezogen aufgezeigt und optimiert werden. Somit sind wir Full-Service-Provider, vom Eigentümer über den Halter bis zum fliegenden Personal.

CENTURION News

Entwurf einer überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie in Europa

Die Europäische Kommission hat mit Entwurf vom 14.7.2021 eine gänzliche Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgelegt,
welche auch umfangreiche Änderungen in der Besteuerung des Flugtreibstoffes vorsieht.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in Sachen Freischein - Mineralölsteuerbefreiung

Neue Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zur Ausstellung eines Freischeins bei Flügen des Luftfahrzeugeigentümers.

 

Geänderte Flugabgabe ab 1. September 2020

Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch das Flugabgabegesetz novelliert.

Mineralölsteuerbefreiung für Airtaxi-Betrieb, Freischeinerteilung

Unserer Kanzlei ist es gelungen, am 14.03.2019 eine richtungsweisende Erkenntnis beim Bundesfinanzgericht zu erreichen, wonach – entgegen der bisherigen Praxis und Rechtsansicht der Finanzverwaltung – ein Freischein inkl. Betankungsschein auch dann ausgestellt werden muss, wenn das Luftfahrzeug im Wesentlichen den Eigentümer des Luftfahrzeuges gewerblich befördert und an diesen der Flugtransport auch fremdüblich verrechnet wird.

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