CENTURION Pressemeldungen
Vergebührung von Geschäftsraummietverträgen
Im Gegensatz zu Miet- und Pachtverträgen von Wohnobjekten (diese sind seit dem 11.11.2017 gebührenfrei) unterliegen Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten nach wie vor einer Bestandvertragsgebühr, wenn darüber eine gebührenrechtlich maßgebliche Urkunde errichtet wurde. Die Höhe der Gebühr ist von den vertraglich vereinbarten Leistungen und von der Miet- bzw. Pachtdauer abhängig.
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Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien
Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien (z.B. Bürogebäude oder Kaufhäuser) empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche und (gesellschafts-)rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen.
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Tageweise Vorsteuerkorrektur bei Immobilien
Sollten Sie beim Kauf von Gebäuden oder im Rahmen von Gebäude-Großreparaturen Vorsteuern geltend gemacht haben, sind die Vorsteuerbeträge entsprechend zu korrigieren, wenn sich die unternehmerische Nutzung des Gebäudes ändert.
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Änderungen der Grundstückswerteverordnung betreffend Baurecht
Im Oktober 2019 ist eine Novellierung der Grundstückswerteverordnung in Kraft getreten, die eine einfache Methode zur Ermittlung des Grundstückswertes von Baurechten sowie von mit Baurechten belasteten Liegenschaften vorsieht.
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VwGH-Urteil zu Liebhaberei und Vermietung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt auch für verschiedene, wenn auch im selben Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an unterschiedliche Personen vermietet sind.
Gewerbeberechtigung bei Vermietung über Onlineplattformen?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied in einem Fall, dass es sich bei der Vermietung einer Wohnung über eine Onlineplattform um eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts handelte.
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Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen
Der Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger ist eine Abweichung von der Grundregel, dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet. Diese Ausnahmeregelungen werden immer umfangreicher.
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Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH
Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist aus auch umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen. Andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.
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Aufteilung von gemischt genutzten Gebäuden
Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, wie etwa ein Gebäude, welches für den Betrieb als auch für die privaten Wohnbedürfnisse genutzt wird, dürfen die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gebäude nur entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung steuermindernd geltend gemacht werden.
Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung von Eigenheimen
Hat jemand mehrere Wohnsitze, ist der Hauptwohnsitz jener, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der melderechtlichen Hauptwohnsitz-Meldung kommt in diesem Zusammenhang bloß Indizwirkung zu.
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Steuerfalle: Verkauf von mehreren Wohnungen
Der Verkauf mehrerer Wohnungen bedarf insbesondere aus steuerlicher Sicht einer sorgfältigen Planung.
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Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes
Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.
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