MOORE CENTURION Pressemeldungen
Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Im Körperschaftsteuergesetz wird ab 1.1.2026 die Niedrigbesteuerungsschwelle einheitlich auf 15 % angehoben.
Dies betrifft sowohl die Befreiung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus internationalen Schachtelbeteiligungen als auch das Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen an konzernzugehörige Gesellschaften. Die neue Schwelle gilt für Wirtschaftsjahre und Aufwendungen, die nach dem 31.12.2025 anfallen.
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Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026
Ab 1.1.2026 gilt eine Meldepflicht für Lizenzzahlungen und bestimmte andere Honorare an natürliche Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Unternehmen müssen diese Zahlungen bis Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt melden, damit die Steuerpflicht überprüft werden kann. Ausgenommen sind Zahlungen, die im Kalenderjahr insgesamt höchstens € 900,00 bzw. pro Leistung höchstens € 450,00 betragen.
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Für bestimmte Branchen gelten ab 1.1.2026 bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen.
In der Gastronomie erhalten Mitarbeiter mit Inkasso 2026 € 65,00 und ohne Inkasso € 45,00, mit steigender Staffelung bis 2028, danach indexiert. Auch für Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Friseure und Lenker im Personenbeförderungsgewerbe wurden einheitliche Pauschalen festgelegt.
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Ab 12.1.2026 können private Haushalte die Geräte-Retter-Prämie für Reparaturen, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.
Gefördert werden 50 % der Kosten, bis maximal € 130,00 für Reparaturen und Service oder € 30,00 für Kostenvoranschläge. Die Beantragung erfolgt online, der Bon wird beim Partnerbetrieb eingelöst und die Förderung direkt aufs Bankkonto überwiesen.
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Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025
Die Arbeitnehmerveranlagung 2025 bietet die Möglichkeit, zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen.
Nach Übermittlung des Jahreslohnzettels kann sie durchgeführt werden, um die Besteuerung an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Dabei können insbesondere Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und verschiedene Absetzbeträge steuermindernd geltend gemacht werden.
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Haftung eines Geschäftsführers im Insolvenzverfahren
In der Krise einer Gesellschaft rückt auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung in den Fokus.
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft selbst, bei schuldhafter Pflichtverletzung kann jedoch auch der Geschäftsführer persönlich herangezogen werden. Haftungsrisiken bestehen insbesondere bei verspäteter Insolvenzantragstellung, Zahlungen nach Insolvenzreife oder grob fahrlässiger Gläubigerbenachteiligung. Durch rechtzeitige Planung und sorgfältiges Handeln lässt sich das Haftungsrisiko begrenzen.
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Achtung: Check aller geringfügigen Dienstverhältnisse mit Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn 2026 sollten alle geringfügigen Dienstverhältnisse auf die Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze überprüft werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 unverändert € 551,10 monatlich; bei Überschreitung entsteht Vollversicherungspflicht. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen können ein Überschreiten der Grenze auslösen. Arbeitgeber sollten Arbeitszeiten prüfen, Anpassungen rechtzeitig vornehmen und Änderungen dokumentieren.
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Verschärfte Auslegung des VwGH zum Mantelkauftatbestand
Der VwGH legt den Mantelkauftatbestand bei Verlustvorträgen zuletzt deutlich strenger aus.
Er führt zum Untergang von Verlustvorträgen bei wesentlicher Änderung der steuerlichen Identität einer Körperschaft. Laut VwGH kann bereits eine Anteilsübertragung von über 50 % ausreichen, wenn neue Gesellschafter maßgeblichen Einfluss gewinnen. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung der organisatorischen, wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Änderungen.
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Last-Minute-Änderung bei den Überstunden und beim Feiertagsarbeitsentgelt
Kurz vor Jahresende hat die Regierung Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeit beschlossen.
Ab 1.1.2026 sind Überstundenzuschläge nur noch für die ersten 15 Überstunden bis € 170 monatlich steuerfrei. Feiertagsarbeitsentgelt soll wieder ausdrücklich im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags steuerfrei sein. Der monatliche Freibetrag von € 400 umfasst künftig auch Feiertagsarbeitsentgelt und diverse Zuschläge; die endgültige Gesetzwerdung war zuletzt noch offen.
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Neueste Aussagen der OECD zur Homeoffice-Betriebsstätte
Die OECD hat ihre Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Homeoffice-Betriebsstätten aktualisiert.
Eine Betriebsstätte liegt nicht vor, wenn weniger als 50 % der Arbeitszeit im Homeoffice erbracht werden. Bei mindestens 50 % Homeoffice-Tätigkeit ist eine Betriebsstätte nur bei wirtschaftlich begründeter Nutzung anzunehmen, nicht jedoch aus bloßen Kosten- oder Bindungsgründen. Das österreichische BMF hat diese OECD-Sichtweise Anfang 2026 bereits übernommen.
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Vereinfachungen für Registrierkassenbetreiber beschlossen
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 wurden spürbare Erleichterungen für Registrierkassenbetreiber beschlossen.
Die Umsatzgrenze für die „Kalte-Hände-Regelung“ wurde mit 1.1.2026 von € 30.000 auf € 45.000 angehoben. Zudem wurde klargestellt, dass Belege auch elektronisch oder digital, etwa per Anzeige oder Scan, bereitgestellt werden können. Ein Papierbeleg kann weiterhin verlangt werden; die neuen Belegregelungen treten am 1.10.2026 in Kraft.
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Luxusimmobilien im Fokus
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft die umsatzsteuerlichen Regeln für Luxusimmobilien.
Die Vermietung besonders repräsentativer Wohnimmobilien ist künftig unecht umsatzsteuerbefreit, ohne Möglichkeit zur Option und ohne Vorsteuerabzug. Als Luxusimmobilien gelten Wohnobjekte mit Kosten von über € 2 Mio. innerhalb von fünf Jahren.Die Neuregelung gilt für Immobilien ab 1.1.2026 und Umsätze nach dem 31.12.2025.
