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Punsch- und Glühweinstände von gemeinnützigen Vereinen

Für gemeinnützige Vereine bestehen zahlreiche steuerliche Begünstigungen. Betreiben gemeinnützige Vereine einen Punsch- und Glühweinstand, sind in diesem Zusammenhang bestimmte Besonderheiten zu beachten.

Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren

Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.

Einschränkung des Freibetrages bei gemeinnützigen Vereinen

Der Freibetrag für begünstigte Vereine von EUR 10.000 steht gemeinnützigen Vereinen nur im Bereich unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünfte und nicht bei der Veräußerung von privaten Grundstücken zu.

Neue Mitteilungsverpflichtunen für § 4A EStG - Vereine ab 1.1.2017

Für alle ab dem 1.1.2017 erfolgten Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG Begünstigungen), die eine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhalten, kommt die Berücksichtigung als Sonderausgabe für Veranlagungen ab 2017 nur noch in Betracht, wenn der Spender dem Spendenempfänger Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum bekannt gibt.

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