CENTURION Pressemeldungen
2019
Punsch- und Glühweinstände von gemeinnützigen Vereinen
Für gemeinnützige Vereine bestehen zahlreiche steuerliche Begünstigungen. Betreiben gemeinnützige Vereine einen Punsch- und Glühweinstand, sind in diesem Zusammenhang bestimmte Besonderheiten zu beachten.
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Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren
Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.
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Einschränkung des Freibetrages bei gemeinnützigen Vereinen
Der Freibetrag für begünstigte Vereine von EUR 10.000 steht gemeinnützigen Vereinen nur im Bereich unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünfte und nicht bei der Veräußerung von privaten Grundstücken zu.
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