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CENTURION Pressemeldungen

Härtefall-Fonds Phase 2

Ab 20. April 2020 kann die Soforthilfe für österreichische Unternehmen in der 2. Phase aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden. Dazu wurde ein 18-seitiger Erlass des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht, den wir für Sie zusammengefasst haben.

Corona-Hilfs-Fonds

Der Corona-Hilfs-Fonds hat das Ziel, finanzielle Mittel für österreichische Unternehmen, die durch die Corona-Krise in schwerwiegende Liquiditätsengpässe gekommen sind, zu unterstützen.

Ab 3.4.2020

Erweiterung der Härtefall-Fonds, Neueinrichtung des Corona-Krisenbewältigungsfonds, gesetzliche Stundungen für Kleinunternehmer und Privatkreditnehmer.

Härtefallfonds - Erste Unterstützungsleistung für Selbstständige und Gewerbebetreiber

Am 27.3.2020 wurden die Förderrichtlinien zum zweiten COVID-19-Gesetz veröffentlicht. Mit diesem Sondergesetz hat die Bundesregierung einen Härtefallfonds geschaffen, der Unternehmer und Selbstständige bei einem Entfall ihrer Einkünfte durch die COVID-Krise unterstützen soll.

Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe

Die neuesten Informationen des Arbeitsmarktservice zur Kurzarbeitsbeihilfe sind veröffentlicht. Sie finden hier eine aktuelle Zusammenfassung sowie eine Übersicht über Ihre konkreten nächsten Schritte zur Antragstellung und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Neuerungen durch das Covid-19 Gesetz

Im Eilverfahren hat das österreichische Parlament am 14.und 15. März 2020 das COVID-19 Gesetz beschlossen, mit dem der COVID-19 Krisenbewältigungsfonds eingerichtet wurde und durch das COVID-19-Maßnahmengesetz die gesetzliche Grundlage für das Betretungsverbot von Betrieben und das Betretungsverbot von bestimmten Orten, einschließlich der Strafregelungen auf gesetzliche Basis gestellt wurde.

Zahlungen an die Finanzverwaltung - Sonderregelung aufgrund Coronavirus Krise

Mit Erlass vom 14.03.2020 hat das Bundesministerium für Finanzen für Unternehmen, die aufgrund der behördlichen Maßnahmen (zB Schließung von Bildungseinrichtungen, Absagen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten, häusliche Quarantäne, etc.) beeinträchtigt sind und es dadurch zu Liquiditätsengpässen oder Zahlungsverzögerung kommt, Erleichterungen im Bereich der Steuerzahlungen angeordnet.

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