MOORE CENTURION Pressemeldungen
Klarstellungen zur Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland
Das österreichische BMF hat Klarstellungen zur Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland veröffentlicht.
Der Grenzgängerstatus gilt bei Wohnsitz und Arbeitsort innerhalb von 30 km zur Grenze; mehr als 45 Arbeitstage pro Jahr (bzw. 20 % bei unterjährigem Beginn) außerhalb, etwa in Drittstaaten, führen zum Verlust. Jeder Beschäftigungsvertrag ist einzeln zu prüfen, Entsendetage zählen als „schädliche Nichtrückkehrtage“.
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Last-Minute-Steuertipps für das Jahr 2025
Zum Jahresende bieten sich einige einfache Maßnahmen zur Senkung der Steuerlast 2025 an.
Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, Spenden nur bis 10 % des Gewinns an begünstigte Einrichtungen abzugsfähig. Kleinunternehmer können bei niedrigen Umsätzen und Einkünften eine Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung beantragen, verlieren dabei aber ihre Absicherung.
Unterliegt die Rückzahlung von Ausbildungskosten der Umsatzsteuer?
Die Rückzahlung von Ausbildungskosten sorgt oft für umsatzsteuerliche Unsicherheit.
Laut BMF handelt es sich um nicht steuerbaren Schadenersatz, keine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Arbeitgeber müssen darauf keine Umsatzsteuer abführen – Voraussetzung ist eine vertraglich klar geregelte Rückzahlungspflicht. Besonders relevant ist dies für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe wie Banken, Ärzte oder Versicherungen.
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Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Ab September 2025 erfolgt die Zustellung aller Steuerdokumente an Unternehmer ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.
Unternehmer müssen ab 03.09.2025 ihre Post in FinanzOnline regelmäßig prüfen, da Fristen mit der elektronischen Zustellung beginnen; ab 01.10.2025 ist der Zugriff nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich.
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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Wichtige Fristen für Unternehmer bis zum 30. September 2025 sollten unbedingt beachtet werden.
Bis 30.09.2025 müssen Jahresabschlüsse eingereicht, Vorsteuererstattungen beantragt und Herabsetzungen von Steuer-Vorauszahlungen geprüft werden, um Zwangsstrafen und Zinskosten zu vermeiden.
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Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Ab 2025 gelten höhere Grenzen und Pauschalen bei der Basis- und Vorsteuerpauschalierung.
Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung steigt auf € 320.000, die Pauschalsätze für Betriebsausgaben und das Vorsteuerpauschale werden deutlich erhöht – mit weiteren Anhebungen ab 2026.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Die ab 17.06.2025 gültige Mitarbeiterprämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, alle anderen Abgaben bleiben pflichtig. Bis zu € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung) sind steuerfrei. Die Prämie muss zusätzlich und betrieblich begründet sein. Auszahlungen über diese Grenzen führen zur Pflichtveranlagung.
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Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?
Wann Spenden steuerfrei bleiben
Seit 1.8.2024 sind Sachspenden von bestimmten Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken umsatzsteuerfrei, wenn sie an mildtätige, begünstigte Einrichtungen erfolgen. Die Spenderin bzw. der Spender muss die Voraussetzungen nachweisen, ein gesonderter Übergabenachweis ist nicht nötig. Spenden an andere Empfänger oder mit anderen Waren bleiben steuerpflichtig.
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Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
Zur Finanzierung des Budgets sieht das Budgetbegleitgesetz 2025 einen 30%igen Zuschlag auf Gewinne aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke vor. Dieser Umwidmungszuschlag betrifft nur den Grund und Boden, ist auf den Veräußerungserlös begrenzt und unabhängig von Vermögensart oder Steuersatz anzuwenden. Er gilt für Verkäufe ab dem 01.07.2025, wenn die Umwidmung ab dem 01.01.2025 erfolgt ist.
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Die Bildungskarenz wird abgeschafft und durch das Modell der Weiterbildungszeit ersetzt.
Die Bildungskarenz wird zum 31.03.2025 abgeschafft und durch die Weiterbildungszeit ersetzt, die ab 01.01.2026 gilt. Neuantritte sind bis 31.05.2025 möglich, wenn eine Arbeitgeber-Vereinbarung vorliegt. Ab 01.01.2026 beträgt die tägliche Unterstützung mindestens 32 € bei mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung (16 bei Betreuungspflichten) und 20 ECTS pro Semester.
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
Melde- und Nachweispflichten für ausländische Dienstleister in Österreich
Ausländische Unternehmer, die in Österreich tätig sind, müssen reglementierte Tätigkeiten melden und sicherstellen, dass entsandte Arbeitskräfte nach österreichischen Vorschriften entlohnt werden. Zusätzlich ist eine Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle erforderlich. Relevante Unterlagen müssen während des Einsatzes am Standort bereitgehalten werden.
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Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt Änderungen in verschiedenen Steuerbereichen.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht steuerliche Änderungen vor, darunter ein Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen, höhere Pauschalierungsgrenzen, steuerfreie Mitarbeiterprämien, Erleichterungen für Pendler sowie Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer. Der Entwurf befindet sich in Begutachtung.
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