MOORE CENTURION Pressemeldungen
Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Ab September 2025 erfolgt die Zustellung aller Steuerdokumente an Unternehmer ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.
Unternehmer müssen ab 03.09.2025 ihre Post in FinanzOnline regelmäßig prüfen, da Fristen mit der elektronischen Zustellung beginnen; ab 01.10.2025 ist der Zugriff nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich.
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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Wichtige Fristen für Unternehmer bis zum 30. September 2025 sollten unbedingt beachtet werden.
Bis 30.09.2025 müssen Jahresabschlüsse eingereicht, Vorsteuererstattungen beantragt und Herabsetzungen von Steuer-Vorauszahlungen geprüft werden, um Zwangsstrafen und Zinskosten zu vermeiden.
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Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Ab 2025 gelten höhere Grenzen und Pauschalen bei der Basis- und Vorsteuerpauschalierung.
Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung steigt auf € 320.000, die Pauschalsätze für Betriebsausgaben und das Vorsteuerpauschale werden deutlich erhöht – mit weiteren Anhebungen ab 2026.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Die ab 17.06.2025 gültige Mitarbeiterprämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, alle anderen Abgaben bleiben pflichtig. Bis zu € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung) sind steuerfrei. Die Prämie muss zusätzlich und betrieblich begründet sein. Auszahlungen über diese Grenzen führen zur Pflichtveranlagung.
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Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?
Wann Spenden steuerfrei bleiben
Seit 1.8.2024 sind Sachspenden von bestimmten Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken umsatzsteuerfrei, wenn sie an mildtätige, begünstigte Einrichtungen erfolgen. Die Spenderin bzw. der Spender muss die Voraussetzungen nachweisen, ein gesonderter Übergabenachweis ist nicht nötig. Spenden an andere Empfänger oder mit anderen Waren bleiben steuerpflichtig.
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Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
Zur Finanzierung des Budgets sieht das Budgetbegleitgesetz 2025 einen 30%igen Zuschlag auf Gewinne aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke vor. Dieser Umwidmungszuschlag betrifft nur den Grund und Boden, ist auf den Veräußerungserlös begrenzt und unabhängig von Vermögensart oder Steuersatz anzuwenden. Er gilt für Verkäufe ab dem 01.07.2025, wenn die Umwidmung ab dem 01.01.2025 erfolgt ist.
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Die Bildungskarenz wird abgeschafft und durch das Modell der Weiterbildungszeit ersetzt.
Die Bildungskarenz wird zum 31.03.2025 abgeschafft und durch die Weiterbildungszeit ersetzt, die ab 01.01.2026 gilt. Neuantritte sind bis 31.05.2025 möglich, wenn eine Arbeitgeber-Vereinbarung vorliegt. Ab 01.01.2026 beträgt die tägliche Unterstützung mindestens 32 € bei mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung (16 bei Betreuungspflichten) und 20 ECTS pro Semester.
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
Melde- und Nachweispflichten für ausländische Dienstleister in Österreich
Ausländische Unternehmer, die in Österreich tätig sind, müssen reglementierte Tätigkeiten melden und sicherstellen, dass entsandte Arbeitskräfte nach österreichischen Vorschriften entlohnt werden. Zusätzlich ist eine Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle erforderlich. Relevante Unterlagen müssen während des Einsatzes am Standort bereitgehalten werden.
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Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt Änderungen in verschiedenen Steuerbereichen.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht steuerliche Änderungen vor, darunter ein Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen, höhere Pauschalierungsgrenzen, steuerfreie Mitarbeiterprämien, Erleichterungen für Pendler sowie Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer. Der Entwurf befindet sich in Begutachtung.
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ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet
Das ViDA-Reformpaket („VAT in the Digital Age“) wurde vom ECOFIN-Rat verabschiedet.
Am 11.03.2025 wurde das ViDA-Reformpaket („VAT in the Digital Age“) offiziell verabschiedet. Es modernisiert das EU-Mehrwertsteuersystem mit Fokus auf digitales Reporting, elektronische Rechnungslegung, neue Pflichten für Plattformbetreiber und einer zentralen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
Für das Jahr 2025 gelten neue Regelbedarfsätze, die bei der Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrags relevant sind, wenn kein behördlich festgesetzter Unterhalt vorliegt. Der Absetzbetrag wird nur gewährt, wenn der volle Unterhalt mindestens in Höhe der altersabhängigen Regelbedarfsätze geleistet wird.
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Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?
FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer.
Ab 01.10.2025 ist der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich, um die Sicherheit persönlicher Steuerdaten zu erhöhen. Nutzer können sich entweder über ID-Austria oder mit einer Authenticator-App anmelden, wobei bereits seit Februar entsprechende Hinweise angezeigt werden.
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