INTERNATIONALE STEUERGESTALTUNG

Globalisierung bedeutet, Tätigkeiten von österreichischen Unternehmen im Ausland sowie Tätigkeiten von ausländischen Unternehmen in Österreich. Dabei sind eine Vielzahl von steuerrechtlichen Regelungen sowohl im Inland als auch im Ausland einzuhalten, es ergeben sich jedoch auch steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die es auszunützen gilt.


Rechtsformwahl und Steuergestaltung

Einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von CENTURION umfasst die steuerliche Gestaltung von Aktivitäten ausländischer Unternehmen in Österreich. Wir unterstützen bei der Betriebsansiedlung, Rechtsformwahl, Gründung von Tochtergesellschaften sowie bei der effektiven Steuerplanung im Konzern. Unsere Erfahrung zeigt, dass neben steuerrechtlichen Themen auch die laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die rechtssichere Tätigkeit in Österreich darstellen. Auch diese Leistungen umfasst das CENTURION Portfolio.

Doppelbesteuerungsabkommen

CENTURION unterstützt dank langjähriger Expertise bei der steueroptimalen Gestaltung, um internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Durch Schaffung von Holding-, Management-, Finanzierungs- sowie Dienstleistungsgesellschaften optimieren wir Ihre Konzernstruktur so, dass potenzielle Steuerineffizienzen gleich von Beginn vermieden werden.

Transfer Pricing

Durch internationale Tätigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten stehen etwaige Gewinnverlagerungen ins bzw. vom Ausland im Fokus der Finanzverwaltungen. Hinter den Begriffen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ sowie Verrechnungspreise (Transfer Pricing) verbergen sich umfangreiche Dokumentations- und Transparenzvorschriften, deren Einhaltung nicht nur zuletzt ein zentrales Thema bei nationalen Betriebsprüfungen darstellte. CENTURION verfügt über ausgewiesene Experten im Bereich von Verrechnungspreisen und unterstützt im Rahmen der Planung, Gestaltung, Dokumentation und Verteidigung im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Global Mobility Service / Expatriates

Neben unternehmerischen Anwendungsfällen des internationalen Steuerrechts entstehen auch im Bereich Expatriates und Mitarbeiterentsendungen steuerrechtliche Fragestellungen. Sowohl für Unternehmen als auch für die entsendeten Mitarbeiter führen längere Auslandseinsätze zur Anwendung von komplexen, multinationalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, welche sowohl im Quell- als auch im Zielland einzuhalten sind. CENTURION ist Ihr verlässlicher Partner bei Auslandsentsendungen und übernimmt hier auch die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.

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