Whistleblower Hotline
Unter whistleblowing@centurion.at haben wir gem § 9 KSW-GWPRL 2017 und § 66 Abs 3 APAG ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet, dass sowohl unseren Angestellten als auch Mandanten und Lieferanten die Anzeige im Falle eines Verdachtes von illegalen oder unethischen Verhalten ermöglicht. Dazu zählt insbesonders ein potentieller Geldwäschetatbestand, aber auch Anhaltspunkte von Wirtschaftskriminalität oder ein Fehlverhalten eines unserer Mitarbeiter in Bezug auf professionelle Standards.
Um die Anonymität des Anzeigenden zu wahren, hat ausschließlich RA Dr. Stefan Malainer (Malainer Rechtsanwalts GmbH) Zugriff zu whistleblowing@centurion.at. Sollte ein noch höherer Grad an Anonymität erwünscht sein, ersuchen wir um Zusendung der Anzeige per Post an die Malainer Rechtsanwalts GmbH.
Sollten Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Qualität unserer Dienstleistungen haben, ersuchen wir um Mitteilung an den verantwortlichen Geschäftsführer.