MOORE CENTURION Pressemeldungen
2025
Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Ab September 2025 erfolgt die Zustellung aller Steuerdokumente an Unternehmer ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.
Unternehmer müssen ab 03.09.2025 ihre Post in FinanzOnline regelmäßig prüfen, da Fristen mit der elektronischen Zustellung beginnen; ab 01.10.2025 ist der Zugriff nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich.
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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Wichtige Fristen für Unternehmer bis zum 30. September 2025 sollten unbedingt beachtet werden.
Bis 30.09.2025 müssen Jahresabschlüsse eingereicht, Vorsteuererstattungen beantragt und Herabsetzungen von Steuer-Vorauszahlungen geprüft werden, um Zwangsstrafen und Zinskosten zu vermeiden.
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Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft
Beim Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft ist der Verkehrswert für die Immobilienertragsteuer maßgeblich – nicht der tatsächlich vereinbarte Preis.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass bei fremdunüblich niedrigem Verkaufspreis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft der Immobilienertragsteuer die Bemessungsgrundlage am Verkehrswert orientiert wird, nicht am Kaufpreis.
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Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Der Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen steht nur noch bis Ende 2025 zur Verfügung und endet danach.
Für thermisch-energetische Sanierungen und den Austausch fossiler Heizungssysteme gibt es bis 2025 einen 15 %igen Öko-Zuschlag als Betriebsausgabe oder Werbungskosten – ausgeschlossen bei Investitionsfreibetrag.
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Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Der Investitionsfreibetrag bietet die Möglichkeit, durch rechtzeitige Investitionen die Steuerlast spürbar zu reduzieren.
Für Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen kann ein Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionen) geltend gemacht werden – das senkt die Steuer im Anschaffungsjahr.
Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Ab 2025 gelten höhere Grenzen und Pauschalen bei der Basis- und Vorsteuerpauschalierung.
Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung steigt auf € 320.000, die Pauschalsätze für Betriebsausgaben und das Vorsteuerpauschale werden deutlich erhöht – mit weiteren Anhebungen ab 2026.
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Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 01.07.2025?
Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.
Ab Juli 2025 sinkt das Kilometergeld für Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder auf 25 Cent pro Kilometer. Für Pkw und Mitfahrer bleibt alles gleich. Die NOVA gilt künftig auch für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, unabhängig von ihrer Einordnung. Kasten- und Pritschenwägen, die dem Gütertransport dienen, bleiben großteils befreit.
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Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schütz
Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.
Scheinunternehmen täuschen ihre Geschäftstätigkeit nur vor, um Abgaben zu hinterziehen. Bei Aufträgen sollten Betriebe Gewerbeberechtigung, Firmenbuch, UID, HFU- und BMF-Scheinunternehmensliste prüfen sowie Vertrag und Ausweiskopie des Geschäftsführers einholen.
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EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie.
Die EU will Unternehmen entlasten: Die CSRD-Berichtspflicht gilt ab 2028 nur noch für große Firmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Auch die Lieferkettenrichtlinie wird verschoben und vereinfacht – Pflichten gelten nur noch für direkte Partner, die Prüfung ist nur alle fünf Jahre nötig.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Die ab 17.06.2025 gültige Mitarbeiterprämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, alle anderen Abgaben bleiben pflichtig. Bis zu € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung) sind steuerfrei. Die Prämie muss zusätzlich und betrieblich begründet sein. Auszahlungen über diese Grenzen führen zur Pflichtveranlagung.
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Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Melde- und Bereithaltungspflichten für Selbständige im Ausland
Selbständige müssen bei Auslandsaufträgen gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln beachten. Bei reglementierten Gewerben ist meist eine Anzeige im Ausland nötig. Zudem kann ab längerer Tätigkeit eine Betriebsstätte entstehen, und im EU/EWR-Raum ist ein A1-Formular zur Sozialversicherung mitzuführen.
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Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Studierende, die Familienbeihilfe beziehen, müssen auf ihre Einkommensgrenze achten, um keine Rückzahlungen zu riskieren.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, also das Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Wird diese Grenze überschritten, ist der übersteigende Teil der Familienbeihilfe zurückzuzahlen.
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