MOORE CENTURION Pressemeldungen
2025
Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Der Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen steht nur noch bis Ende 2025 zur Verfügung und endet danach.
Für thermisch-energetische Sanierungen und den Austausch fossiler Heizungssysteme gibt es bis 2025 einen 15 %igen Öko-Zuschlag als Betriebsausgabe oder Werbungskosten – ausgeschlossen bei Investitionsfreibetrag.
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Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Der Investitionsfreibetrag bietet die Möglichkeit, durch rechtzeitige Investitionen die Steuerlast spürbar zu reduzieren.
Für Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen kann ein Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionen) geltend gemacht werden – das senkt die Steuer im Anschaffungsjahr.
Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Ab 2025 gelten höhere Grenzen und Pauschalen bei der Basis- und Vorsteuerpauschalierung.
Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung steigt auf € 320.000, die Pauschalsätze für Betriebsausgaben und das Vorsteuerpauschale werden deutlich erhöht – mit weiteren Anhebungen ab 2026.
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Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 01.07.2025?
Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.
Ab Juli 2025 sinkt das Kilometergeld für Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder auf 25 Cent pro Kilometer. Für Pkw und Mitfahrer bleibt alles gleich. Die NOVA gilt künftig auch für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, unabhängig von ihrer Einordnung. Kasten- und Pritschenwägen, die dem Gütertransport dienen, bleiben großteils befreit.
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Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schütz
Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.
Scheinunternehmen täuschen ihre Geschäftstätigkeit nur vor, um Abgaben zu hinterziehen. Bei Aufträgen sollten Betriebe Gewerbeberechtigung, Firmenbuch, UID, HFU- und BMF-Scheinunternehmensliste prüfen sowie Vertrag und Ausweiskopie des Geschäftsführers einholen.
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EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie.
Die EU will Unternehmen entlasten: Die CSRD-Berichtspflicht gilt ab 2028 nur noch für große Firmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Auch die Lieferkettenrichtlinie wird verschoben und vereinfacht – Pflichten gelten nur noch für direkte Partner, die Prüfung ist nur alle fünf Jahre nötig.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Die ab 17.06.2025 gültige Mitarbeiterprämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, alle anderen Abgaben bleiben pflichtig. Bis zu € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung) sind steuerfrei. Die Prämie muss zusätzlich und betrieblich begründet sein. Auszahlungen über diese Grenzen führen zur Pflichtveranlagung.
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Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Melde- und Bereithaltungspflichten für Selbständige im Ausland
Selbständige müssen bei Auslandsaufträgen gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln beachten. Bei reglementierten Gewerben ist meist eine Anzeige im Ausland nötig. Zudem kann ab längerer Tätigkeit eine Betriebsstätte entstehen, und im EU/EWR-Raum ist ein A1-Formular zur Sozialversicherung mitzuführen.
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Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Studierende, die Familienbeihilfe beziehen, müssen auf ihre Einkommensgrenze achten, um keine Rückzahlungen zu riskieren.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, also das Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Wird diese Grenze überschritten, ist der übersteigende Teil der Familienbeihilfe zurückzuzahlen.
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Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?
Wann Spenden steuerfrei bleiben
Seit 1.8.2024 sind Sachspenden von bestimmten Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken umsatzsteuerfrei, wenn sie an mildtätige, begünstigte Einrichtungen erfolgen. Die Spenderin bzw. der Spender muss die Voraussetzungen nachweisen, ein gesonderter Übergabenachweis ist nicht nötig. Spenden an andere Empfänger oder mit anderen Waren bleiben steuerpflichtig.
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Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
Zur Finanzierung des Budgets sieht das Budgetbegleitgesetz 2025 einen 30%igen Zuschlag auf Gewinne aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke vor. Dieser Umwidmungszuschlag betrifft nur den Grund und Boden, ist auf den Veräußerungserlös begrenzt und unabhängig von Vermögensart oder Steuersatz anzuwenden. Er gilt für Verkäufe ab dem 01.07.2025, wenn die Umwidmung ab dem 01.01.2025 erfolgt ist.
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Die Bildungskarenz wird abgeschafft und durch das Modell der Weiterbildungszeit ersetzt.
Die Bildungskarenz wird zum 31.03.2025 abgeschafft und durch die Weiterbildungszeit ersetzt, die ab 01.01.2026 gilt. Neuantritte sind bis 31.05.2025 möglich, wenn eine Arbeitgeber-Vereinbarung vorliegt. Ab 01.01.2026 beträgt die tägliche Unterstützung mindestens 32 € bei mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung (16 bei Betreuungspflichten) und 20 ECTS pro Semester.
